Stevia und Steviaprodukte
Um Stevia ranken sich die wildesten Gerüchte. Es wird sogar behauptet, Stevia sei in Deutschland verboten!
Das stimmt glücklicherweise nicht.
Vielmehr wurde durch die EU eine sog. Novel-Food-Verordnung ins Leben gerufen, die das Inverkehrbringen neuer Lebensmittel regelt. Eine Voraussetzung ist z.B. die Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit ähnlich einem Arzneimittel - unbezahlbar und teilweise auch recht fragwürdig.
Auf jeder Zucker-Tüte müßte nach dieser Verordnung vermutlich eine lange Liste mit möglichen Nebenwirkungen (Karies, Diabetes...) stehen. Welch Glück für die Zuckerindustrie: der Zucker ist schon lange im Verkehr und fällt damit nicht unter diese Vorschrift.
Beim Stevia sieht es anders aus:
Obwohl die Pflanze schon seit Generationen von den Ureinwohnern Paraquays als Süßstoff verwendet wird (komischerweise kennt man dort auch wenig Karies oder Diabetes), reicht dies nicht aus.
Man darf also Stevia und Stevia-Produkte in Deutschland und in der EU nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung verkaufen.
Beispielsweise in Japan, Brasilien, Paraguay, Süd-Korea, Indonesien und der Volksrepublik China sind Stevia-Produkte als Süßstoffe lebensmittelrechtlich zugelassen.
In den USA gelten Stevioside als Nahrungsergänzung.
Die Schweiz erlaubt Teezubereitungen mit 2% Anteil an Stevia-Blättern.
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Eine erste Anlaufstelle für weitere Informationen zu Stevia und möglichen Hintengründen findet man hier: Wir haben auch eine kleine Informationsschrift zusammengestellt, bitte auf das Bild links klicken (PDF-Datei.)
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